Im Mittelpunkt unserer Initiative steht die Erhaltung und die nachhaltige Entwicklung eines gesunden und widerstandsfähigen Waldes unter der Voraussetzung, dass die Gleichrangigkeit von Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion des Waldes uneingeschränkt die Grundlage forstwirtschaftlichen Handelns bleibt. Daraus abgeleitet ergeben sich folgende Ziele:
- Verpflichtung der Forstwirtschaft zur Bewahrung der Diversität von Waldlebensräumen und der Erholungsfunktion des Waldes. Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Waldes;
-
keine Fällungen während der Brutzeiten (01.03.-31.08.);
- Ausgestaltung der Bannwald- , Natura 2000- , FFH- und Vogelschutzrichtlinien, wie auch deren Anwendung, auf Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete. Die Bewirtschaftung dieser Wälder in diesen Schutzgebieten muss sich zwingend an den Schutzzielen orientieren;
- die Forstwirtschaft ist dem Nachhaltigkeitsprinzip und dem Prinzip der Generationengerechtigkeit verpflichtet;
- Herausnahme von 10% des staatlichen Waldes aus der Holzbewirtschaftung (derzeit in Bayern 0.9%);
-
Ausweisung der Rückegasseflächen (Kompensation der Rückegassen durch zusätzliche Aufforstungsflächen). Nachweisbare Wiederaufforstung (Flächen, Baumarten, Waldumbau bedingt durch den Klimawandel etc.);
- Waldpädagogik und Erholung im Wald als wichtige Basis für die Förderung des Umweltbewusstseins insbesondere auch bei Kindern und Jugendlichen. Reduzierung der steigenden Naturentfremdung, Erhöhung der Sensibilität für die Natur;
- Vermeidung der Destabilisierung der Waldökosysteme durch naturnahe und ökogerechte Waldbewirtschaftung (siehe Lübecker Stadtwald);
- Erhalt der biologischen Artenvielfalt, Produktivität, Erneuerungsfähigkeit und Vitalität. Ökogerechte Waldbewirtschaftung, naturnaher Waldzustand;
- Reduzierung der Risikofaktoren (Sturmschäden, erhöhte Waldbrandgefahr, Schädlingsbefall, Wasserhaushalt, Temperaturprofil, Artenvielfalt) für den Wald hinsichtlich seiner Entwicklung und Bewirtschaftung;
- schonender Umgang mit dem Waldboden, weitgehender Schutz vor Beeinträchtigungen. Der Einsatz von kleinen, bodenschonenden Maschinen ist auf die Erfordernisse des Waldes und des Waldbodens auszurichten. Vermeidung von gravierenden und langanhaltenden Änderungen der Bodenstruktur (Standort und Witterungseinflüsse, Bodenverdichtung);
- konsequenter Waldschutz, d.h. Erhalt bzw. Aufbau von vielgestaltigen, naturnahen, arten- und strukturreichen Waldökosystemen; Minimierung von Stamm- und Wurzelverletzungen bei der Holzernte. Waldschutzgerechte Holzlagerung. Verzicht auf Bewirtschaftungsmaßnahmen, die die Lebensbedingungen für die Bodenlebewesen erheblich beeinträchtigen;
- bewusstes Belassen von alten Bäumen und Altholzinseln, gezielter Erhalt von stehendem und liegendem Totholz;
- Arten- und Biotopschutz im Wald, Erhaltung von Nist- und Brutplätzen, Schlaf- und Überwinterungsplätzen, Vermeidung von Störungen bei der Brut und Aufzucht, Schutz von in ihrem im Bestand bedrohten Pflanzen und Tierarten, Erhaltung historischer Waldnutzungsformen;
- Ökogerechte Waldbewirtschaftung durch gut ausgebildetes und ausreichendes Fachpersonal;
-
Verbesserung der Ausführungsqualität der beauftragten Subunternehmer und damit deutliche Verringerung der Waldschäden (Boden-, Wurzelschäden, etc.). Verbesserung der Überwachung von Subunternehmen bei der Holzernte durch qualifiziertes Stammpersonal;
-
Erhalt des Lärmschutzwaldes bzw. Wiederherstellung derLärmschutzfunktion des Waldes durch geeigneteWaldbewirtschaftungskonzepte und deren Umsetzung;
-
transparente und nachvollziehbare Offenlegung der Geschäftszahlen(beispielsweise resultierend aus Holzentnahmemengen,Holzverwendung, Export, etc.) im jährlichen Geschäftsbericht;
-
externe, unabhängige Kontrollen der BayStF durch eine „Third Party“. Diese Kontrollen sollten sowohl die tatsächliche Umsetzung der festgeschriebenen Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktionen des Waldes beinhalten, als auch die im Zusammenhang mit der Waldbewirtschaftung erreichten Ertragsziele transparent darstellen.
-
Verbesserung des Logistikkonzeptes (Lagerung des Holzes beim Verwerter, Vermeidung von „Just in Time“- Lieferungen).
Die Punkte sind angelehnt an die Leitlinie Wald des Bundeslandes Sachsen-Anhalt.